Zivilschutz Aktuell - 22.11.2021

22.11.2021 13:10

Corona-Lockerungen ab 1. Juli

LOCKDOWN - Die wichtigsten Regelungen im Überblick


Ausgangsregelungen für alle

Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs ist nur zu folgenden Zwecken zulässig:

• Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum

• Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (zum Beispiel Einkaufen gehen)

• Kontakt mit wichtigen Bezugspersonen

• Versorgung von Tieren

• Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung

• berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke

Private Kontakte dürfen nur stattfinden, wenn daran auf der einen Seite Personen aus höchstens einem Haushalt gleichzeitig beteiligt sind und auf der anderen Seite nur eine Person beteiligt ist.

Was ist geschlossen?

Wie bei den letzten Lockdowns bleiben auch jetzt wieder unter anderem Handel, körpernahe Dienstleister, Freizeiteinrichtungen, Kultureinrichtungen und Gastronomie geschlossen.


Was bleibt geöffnet?

Geschäfte für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet wie etwa Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. Das Abholen von Speisen und Getränken sowie Lieferdienste bleiben erlaubt.

Arbeit

Homeoffice soll überall dort umgesetzt werden, wo es möglich ist.

Wer vor Ort arbeitet, für den gilt die 3G-Regel: geimpft, genesen oder getestet.

Auch die FFP2-Maske muss wieder getragen werden.

Schule und Kindergarten

Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet und der Unterricht wird normal fortgesetzt.

Dort, wo es möglich ist, sollen Kinder und Jugendliche zu Hause bleiben (Unterricht findet online oder mit Lernpaketen statt).

Im gesamten Schulgebäude sowie in Klassen- und Gruppenräumen muss eine Maske getragen werden.

Generelle FFP2-Masken-Pflicht in den Oberstufenklassen.

Wie lange gilt der Lockdown?

Die Verordnung tritt mit 22. November 2021 in Kraft und mit Ablauf des 1. Dezember 2021 außer Kraft. Vor dem 1. Dezember wird evaluiert und der Lockdown, falls notwendig, verlängert. Spätestens am 12. Dezember soll der generelle Lockdown enden. 


Achtung! Hohe Strafen für Lockdown-Missachtungen

Empfindliche Strafen drohen bei der Missachtung der Ausgangsregelungen, unerlaubten Lokalbesuchen und der Missachtung der 3G-Regel am Arbeitsplatz 


Dieses Infoblatt dient zur Information der Bevölkerung und wird regelmäßig aktualisiert. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht rechtsverbindlich.

22.11.2021