Änderungen des NÖ-Hundehaltegesetzes ab 1. Juni 2023

23.01.2023 10:35

Hunde

Durch diese Änderungen sollen die Sicherheitsstandards im Zusammenleben zwischen Mensch und Hund erhöht werden. Ab Juni 2023 müssen zukünftig alle Hundehalterinnen und Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen und eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorweisen.

Diese Änderungen gelten für alle Hunde, die nach dem Inkrafttreten der Novelle angemeldet werden.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Sachkundenachweis (NÖ Hundepass) für alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer
  • Der erweiterte Sachkundenachweis für „Listenhunde“
  • Verpflichtende Haftpflichtversicherung über 725.000 Euro
  • Obergrenze: 5 Hunde pro Haushalt

Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung im Gemeindeamt mitzubringen:

  • Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hund – bisher wurde dies nur bei „Listenhunden“ verlangt.
  • Erweiterter Sachkundenachweis für Listenhunde und auffällige Hunde
  • Sachkundenachweis Nachfrist von sechs Monaten zum Erbringen des Nachweises

Sie sind bereits HundehalterIn?

Jene Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle bereits einen Hund halten müssen binnen zwei Jahren (1. Juni 2025) den Nachweis der Haftpflichtversicherung erbringen, um zu gewährleisten, dass in Zukunft möglichst alle Schadensfälle versicherungsmäßig abgedeckt sind. Wer vor Juni 2023 mehr als 5 Hunde hat, muss keinen davon abgeben.

23.01.2023