Bei der Gemeinde Muckendorf-Wipfing gelangt mit August 2026 die Stelle einer/eines Kindernbetreuerin/Kinderbetreuers zur Besetzung.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ Gemeindebedienstetengesetz 2025 (NÖ GBedG 2025), LGBl. 15/2024 in der derzeit gültigen Fassung.
Anstellungsbedingungen und Aufnahmevoraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU/EWR Staatsangehörige
- bei männlichen Bewerbern abgeschlossener Präsenz- bzw. Zivildienst
- abgeschlossene Ausbildung als BetreuerIn von Vorteil
Aufgabenbereich:
- Unterstützung der Pädagogin bzw. Leiterin und Betreuung der Kindergarten- bzw. Kleinkinder unter Anleitung der gruppenführenden Pädagogin oder Leiterin
- allgemeine Tätigkeiten für das Aufrechterhalten des Betriebes zur Betreuung und Versorgung der Kindergarten- und Kleinkinder.
- Teilnahme und Mithilfe bei Aktivitäten und Veranstaltungen des Kindergartens oder der TBE
- Reinigungsarbeiten
Arbeitszeit:
- 20 Stunden/Woche mit Bereitschaft zu Mehrstunden auch am Nachmittag bei Bedarf.
Entlohnung:
- Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ GBedG i.d.g.F. in der Entlohnungsgruppe P1, je nach Qualifikation und Vordienstzeiten ab € 2.504,70 (auf Vollzeitbasis) = € 1.252,35 für 20 Std. brutto/Monat
Dienstantritt:
- Voraussichtlich 17.08.2026
Schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf und Zeugnissen (Eignungsbestätigung, Strafregisterbescheinigung Kinder- u. Jugendfürsorge) richten Sie bis 23.06.2026 bitte an Gemeinde Muckendorf-Wipfing, Bahnstraße 3, 3426 Muckendorf oder per E-mail an: gemeinde@muckendorf-wipfing.gv.at