Schnupperticket

Plakat Schnupperticket Muckendorf-Wipfing

Ab 1. März 2023 stellt die Gemeinde Muckendorf-Wipfing den Bewohnerinnen und Bewohnern (Hauptwohnsitz Muckendorf-Wipfing) zwei MetropolRegion-Jahreskarten zur Verfügung, die tageweise kostenlos entliehen werden können.

1. Gültigkeit

Die Tickets sind gültig auf allen VOR-Linien der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland). Die Tickets ermöglichen eine Nutzung der Westbahn, der Mariazellerbahn, der Badner Bahn und der Stadtbahn Waidhofen/Ybbs. Auf der Westbahn sind die Tickets zwischen Wien und Amstetten gültig. Gültig sind die Tickets auch auf allen Verbundlinien.

Keine Verbundlinien sind Flughafenschnellverkehre (CAT und Vienna Airport Lines) und Privatbahnen (Waldviertelbahn, Reblaus Express, Wachau- und Schneebergbahn).

2. Wer ist ausleihberechtigt?

  • Die Fahrkarte kann ausschließlich von allen in Muckendorf-Wipfing hauptgemeldeten Personen zur zeitweiligen persönlichen Nutzung ausgeliehen werden.  
  • Eine Weitergabe der Schnuppertickets ist nicht gestattet.
  • Es ist kein Nutzungsentgelt zu entrichten, im Verlustfall oder bei Diebstahl ist das Ticket in seinem vollen Wert zu ersetzen.

3. Der Ausleihvorgang

Reservierung:

  • Die Fahrkarten sind über die Reservierungsplattform www.schnupperticket.at zu reservieren, dazu ist vorab eine elektronische Registrierung auf dieser Plattform erforderlich. Wem die elektronische Reservierung nicht möglich ist, kann die Reservierung im Bürgerservice während der Öffnungszeiten oder notfalls telefonisch unter Tel. 02242 70214 unter Angabe des vollständigen Namens, der Telefonnummer, der Adresse erledigen.
  • Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.


 
Ausleihe:

  • Die Abholung der Fahrkarten kann im Bürgerservice der Gemeinde, von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) zwischen 8:00 und 9:00 Uhr, des Nutzungstages erfolgen. Am Mittwoch hat das Bürgerservice der Gemeinde Muckendorf-Wipfing geschlossen – deshalb bitte beim Eingang des Gemeindeamtes läuten.
  • Die Rückgabe der Karten hat am jeweils letzten Tag der Reservierungsdauer unmittelbar nach der Bahnfahrt durch Einwurf in den Briefkasten der Gemeinde Muckendorf-Wipfing (Haupteingang Gemeindeamt) zu erfolgen.
  • Bei der Abholung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen (Kosten bei Verlust) mit einer Unterschrift bestätigt, ebenso ist ggf. ein Ausweis erforderlich.

4. Mehrmals-Entlehnung

  • Für die Nutzung am SA und SO, sowie an Feiertagen muss jeweils für den Vortag gebucht und das Ticket am Vortag am Gemeindeamt abgeholt werden, da an diesen Tagen kein Bürgerservice angeboten werden kann.
  • Das Angebot ist pro Person auf 2 Entlehntage pro Monat beschränkt.
  • Darüber hinaus sind bei Verfügbarkeit mehrmalige Entlehnungen möglich (Vorreservierung max. 1 Tag vor Termin).

5. Was ist wenn?

  • Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz einer Neuanschaffung zum Kartenwert (€ 860,- Jahreskarte) verantwortlich.
  • Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung), werden den säumigen Fahrkarten-NutzerInnen eine Pauschale von € 50,- verrechnet.
  • Bei etwaiger Verhinderung trotz Reservierung wird um ehestmögliche Verständigung ersucht.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen werden kann.

6. Haftung

Die Gemeinde Muckendorf-Wipfing behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karten abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karten bis 3 Tage vor dem Nutzungstag unter Angabe von Gründen sowie ohne Ersatz eines dadurch eintretenden Schadens (keine Leistung eines Schadenersatzes) zu stornieren.

Insbesondere haftet die Gemeinde Muckendorf-Wipfing nicht für etwaige Mehrkosten oder sonstige Nachteile, die sich aus einer verspäteten Rückgabe eines Schnuppertickets bzw. aus deren Verlust durch Nutzer ergeben.